Aufsichtsratswahlen: Gemeinsam stark für alle
 

01.11.2009 2010 ist nicht nur das Jahr der Betriebsratswahlen. Auch die Aufsichtsräte im DB-Konzern werden neu gewählt. Das ist keine Wahl minderer Bedeutung. Zwar konnten die heftigsten Angriffe der FDP gegen die Mitbestimmung abgewehrt werden. Dennoch sind derzeit Aufsichtsräte wichtiger denn je.

Am 26. Oktober 2009 endete die Frist zur Einreichung der Kandidatenvorschläge für die Leitenden Angestellten. Am 23. November 2009 endet die Frist für die Einreichung der Kandidatenvorschläge der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten. Zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Arbeitnehmervertreter ist es erforderlich, dass diese von mindestens einem Fünftel oder 100 der wahlberechtigten Arbeitnehmer/Innen unterzeichnet werden.

Derzeit wird festgelegt, ob die Aufsichtsratswahl per Urnenwahl (Urwahl) oder mit Hilfe von Delegierten (Delegiertenwahl) stattfinden wird. Das Mitbestimmungsgesetz schlägt vor, dass in allen Unternehmen mit mehr als 8.000 Beschäftigten die Wahl durch zuvor festgelegte Delegierte stattfindet. In allen Unternehmen, in denen diese sogenannten Wahlfrauen und Wahlmänner gewählt werden müssen, werden die Delegierten Anfang Januar 2010 in den jeweiligen Betrieben gewählt. Auch für die Wahl der Delegierten müssen Wahl-vorschläge eingereicht werden. Der Unternehmenswahlvorstand berechnet dazu den im Gesetz festgeschriebenen Delegiertenschlüssel und gibt diesen mit dem Wahlausschreiben für die Delegiertenwahl bekannt. Dies muss bis spätestens zum 16. November 2009 geschehen. Danach werden die Kandidaten für die Delegierten vorgeschlagen. Die Einreichung der Delegierten-Wahlvorschläge endet spätestens am 14. Dezember 2009. Am 12. -14. Januar 2010 finden dann die Wahlen der Delegierten statt. Am 10. und 11. März 2010 werden dann in den Unternehmen der Deutschen Bahn die Aufsichtsräte gewählt.

In vielen Unternehmen wird es gemeinsame Listen von TRANSNET und GDBA geben. Damit schließen wir nicht nur an das Erfolgsmodell der letzten Aufsichtsratswahlen 2005 an, sondern setzen ein Zeichen für den weiteren Prozess der Kooperation beider Gewerkschaften. Die Zeiten, in denen sich die Eisenbahnergewerkschaften gegenseitig bekämpfen, müssen für immer vorbei sein. Erfolgreich werden Gewerk-schaften nur sein, wenn sie sich mit vereinten Kräften für die Interessen aller Eisenbahnerinnen und Eisenbahner und nicht nur für einzelne Berufsgruppen einsetzen.

Stärkung der Hauptversammlung

Zur Zukunft der betrieblichen und auch der Unternehmens-Mitbestimmung gibt es im Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP nur einen kurzen Abschnitt. Offenbar konnte sich die FDP mit ihren Forderungen nach einer weitgehenden Schwächung der Aufsichtsräte nicht durchsetzen.

Vielmehr heißt es nun: „Wir setzen uns für eine faire Verantwortungskultur in Unternehmen ein. Unternehmer, Vorstände und Aufsichtsräte stehen in voller Verantwortung zu einer Gesellschaft, die ihnen Entfaltungsmöglichkeiten und Eigentumsschutz garantiert.“

Allerdings sollen auch die Rechte der Hauptversammlung gestärkt werden. Insbesondere, was die Regelung der Vorstandsvergütungen betrifft. Das könnte durch die Hintertür doch wieder eine Schwächung der Aufsichtsräte bedeuten. Abzuwarten bleibt, was davon umgesetzt wird.