Aufsichtsratswahl: Mitbestimmung und Krise
 

01.08.2009 Die Aufsichtsratswahl 2010 wäre an sich schon bedeutend genug, wenn sie nur über die personelle Zusammensetzung der Kontrollgremien bei der DB AG befinden würde (deren Bedeutung nach der Datenaffäre gestiegen ist). Es geht aber um mehr: Es geht mal wieder um das politische Konzept der Mitbestimmung allgemein.

Zwar hat sich die allgemeine politische Diskussion um die Unternehmensmitbestimmung zuletzt scheinbar ein wenig beruhigt. Wurde noch vor einigen Jahren von gewerkschaftsfeindlichen Strömungen, teilweise sehr heftig, eine „Reform“ (und damit der Abbau) der Unternehmensmitbestimmung diskutiert, so wird dies derzeit politisch nicht mehr länger offensiv gefordert.

Vielmehr hat sich in den Zeiten der Finanzkrise gezeigt, dass es von grundlegender Bedeutung für Unternehmen ist, den Forderungen der Arbeitnehmer/Innen in den mitbestimmten Aufsichtsräten nach mehr Stabilität durch nachhaltige Überlebensstrategien nachzukommen. Durch die Akteure der Mitbestimmung ist es möglich, einen sinnvollen Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze und der wirtschaftlichen Stabilität eines Unternehmens zu leisten.

Die Eingriffsmöglichkeiten und die Durchsetzungskraft der Arbeitnehmer/Innen in Aufsichtsräten muss daher unabhängig vom Ausgang der anstehenden Bundestagswahl und damit der neuen Regierungskonstellation weiterhin gestärkt und ausgebaut werden.

Ein weiteres politisches Themenfeld ist die Unter-nehmensmitbestimmung in Europa. Ein schleichender Prozess der Erosion der Unternehmensmitbestimmung ist hier im Verborgenen bereits im Gange. Eine Reihe von Unternehmen hat bereits die Rechtsform der „Europäischen Aktien-gesellschaft“ (SE) gewählt. Dort soll Größe und Zusammensetzung des Kontrollgremiums zwischen den Betriebsparteien „ausgehandelt“ werden.

Die Mitbestimmung ist und bleibt also unter Druck. Die beste Möglichkeit, diesem Druck zu begegnen, ist eine hohe Wahlbeteiligung. Sie würde allen ganz klar signalisieren: Die Beschäftigten wollen und brauchen eine qualifizierte Mitbestimmung in den Aufsichtsräten ihrer Unternehmen und Konzerne durch ihre Kolleginnen und Kollegen.

Terminkette:

Die Aufsichtsratswahlen im DB-Konzern finden am 10. und 11. März 2010 statt. Die Vorbereitungen dazu sind bereits angelaufen.

So wurden größtenteils bereits die Wahlvorstände gebildet.

Wahlvorstände gibt es auf drei Ebenen: auf der des Betriebes, des Unternehmens und auf Ebene des Konzerns.

Der Hauptwahlvorstand leitet die Wahlen für den Konzern. Er ist außerdem für die Überwachung der Fristen zuständig und arbeitet eng mit den Unternehmens- und Betriebswahlvorständen zusammen.

Im Juni wird es bereits Schulungen der TRANSMIT für die Mitglieder der Wahlvorstände geben.

Zugleich hat bereits die Erstellung der Wählerlisten begonnen. Sie muss bis 21. September abgeschlossen sein. Und ebenfalls im Herbst endet die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen.